Die Erziehungsberechtigten werden in die schulischen Arbeitsprozesse und die Schulentwicklung miteinbezogen durch
- die Mitarbeit in den schulischen Gremien, wie Klassenelternrat, Schulelternrat, Schulvorstand, Gesamtkonferenzen und Fachkonferenzen
- Informationsveranstaltungen in den einzelnen Schuljahrgängen
- die Ausgabe von Informationsblättern über schulische Veranstaltungen
- die Ausgabe von Terminplänen und eines Elternbriefes
- die Ausgabe des Eltern-ABCs zum Schulanfang
- das Angebot von mindestens zwei Elternsprechtagen im Schuljahr (darüber hinaus wird von schulischer Seite bei Bedarf das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht)
- die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an der Durchführung der Schulfeste, Adventsfeiern, Radfahrprüfungen, Projekttage, Basteltage