Förderverein

Verein der Förderer und Freunde der St. Antoniusschule Mühlen

„Schule miteinander gestalten – für die optimale Bildung unserer Kinder“

so lautet das Motto des Fördervereins der St. Antoniusschule Mühlen. Wir, der Förderverein,
sind ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Belange der Kinder, Schule und Eltern. Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen Schule, Gemeinde und Eltern und unterstützen die Schule finanziell bei Projekten oder Aktionen.

Bereits umgesetzte Aktionen

  • Anschaffung von Büchern für die Klassenbücherei
  • Flohmarkt
  • Finanzielle Unterstützung bei Sonderaktionen der Schule
  • Organisation von Vorträgen
  • Anschaffung von Sandspielzeug, Großspielzeug und Gesellschaftsspielen für die Pause
  • Unterstützung bei der Präventionsarbeit
  • Ausstattung der Klassenzimmer mit Laptops
  • Anschaffung von Holzpferden für den Außenbereich

Haben Sie Ideen für unsere Arbeit?
Für Anregungen sind wir stets offen. Bitte sprechen Sie uns an.

Und das sind wir…

Daniel Sprehe (Erster Vorsitzender)
015229749589

Markus Bohmann (stv. Vorsitzende)
01749409903

Annika Henlen (Geschäftsführerin)
017621814481

Stefan Ankert (Kassenwart)
01754061695

Elke Möhlmann (Schulleiterin)
05492-1381

als Beisitzer:
Kerstin Lange   017684149838
Frank Trenkamp   01702979127
Stephan Athmann   01715242753
Daniela Balster   017620563214 

Mitgliedschaft und Spenden helfen uns, unsere Ziele zu erreichen!

Der Mindestbeitrag einer Mitgliedschaft im Förderverein beträgt nur 12,00€ oder kann auch individuell festgelegt werden. Einen Mitgliedsantrag erhalten Sie über die Schule oder die Mitglieder des Fördervereins. Die ausgefüllte Beitrittserklärung nimmt die Klassenlehrerin ihres Kindes gerne entgegen.

Natürlich ist es auch möglich, unsere Arbeit über eine einmalige Spende zu unterstützen.

Kontoinhaber: Freunde und Förderer der Antoniusschule
IBAN: DE68 2806 2560 0004 3834 00

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerbegünstigt. Spendenbescheinigungen erteilt der Förderverein. Für Spenden unter 200€ gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis.